Zeugin erkannte Spielhallenräuberin - Serie gestoppt - Richter erließ Haftbefehl
Kirchstr. - 11.08.2016Mit den Worten "dies ist ein Überfall - ich
will Geld" überfiel am letzten Dienstag, 9.8. gegen 12.15 Uhr, eine
unbekannte Täterin eine Spielhalle an der
Kirchstraße in Osterfeld.
Zur Durchsetzung ihrer Forderung setzte sie Pfefferspray gegen eine
Mitarbeiterin der Spielhalle ein.
Im Rahmen der sofort anlaufenden Ermittlungen stellte sich
heraus, dass die unbekannte Frau bereits am Samstag, 6.8. versucht
hatte, eine Spielhalle in Sterkrade unter Einsatz von Pfefferspray zu
überfallen. Dieses scheiterte jedoch an der energisch auftretenden
Hallenaufsicht. Die Mitarbeiterin widersetzte sich der Täterin, so
dass diese ohne Beute aus der Spielhalle floh.
Beim anschließend internen Informationsaustausch zwischen den
Spielhallen, stellte sich heraus, dass die Täterin eine weitere
Spielhalle in Sterkrade aufgesucht hatte. Hierbei wurde sie
videografiert. Vermutlich hatte sie die Räumlichkeiten
ausgekundschaftet, da sie sich dort nur kurz aufgehalten hatte.
Gestern Nachmittag, 10.8. , gegen 15.30 Uhr, meldete sich eine
Aufsicht einer Spielhalle auf der Teutoburger Straße bei der Polizei
und teilte dem Beamten mit, dass sich gerade eine Frau in den Räumen
aufhalte, die eine große Ähnlichkeit mit der Tatverdächtigen aufwies.
Polizisten machten sich sofort auf den Weg und konnten die
Tatverdächtige dort antreffen und festnehmen. Die Frau trug wie auf
den Fotos zu sehen, eine lange, schwarze Perücke und führte einen
hohen Geldbetrug mit sich, der offensichtlich aus dem Raub von der
Kirchstraße stammte. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung
konnte Tatbekleidung sichergestellt werden.
Die 62Jährige, die bisher polizeilich nicht in Erscheinung
getreten ist, verstrickte sich bei ihrer polizeilichen Vernehmung in
Widersprüche und beabsichtigte am heutigen Tage Deutschland in
Richtung Osteuropa zu verlassen.
Dank der aufmerksamen Zeugin konnte vermutlich ein dritter
Überfall verhindert werden.
Die Beschuldigte wurde heute dem Haftrichter vorgeführt, der
Haftbefehl erließ.
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Rückfragen bitte an:
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